Fahrschule- Schlittler 

Bi mir lernsch fahre, nid schlittle


 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Fahrschule- Schlittler 



Allgemeines: 

Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Unterricht. Die Ausbildung erfolgt nach modernen methodischen und didaktischen Grundsätzen. Die Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des schweizerischen Strassenverkehrsgesetz entspricht. 
Ziel ist das selbständige und sichere Führen eines Motorfahrzeuges. 

Anmerkungen: 
Das Führen eines Fahrzeuges bedarf koordinativer und motorischer Fähigkeiten. Hinzu kommt das Verständnis für den Verkehrsablauf, dessen Entwicklung sowie das frühzeitige Erkennen von Gefahren (Verkehrssinn). Die Anzahl der Fahrstunden wird durch die bereits vorhandene Verkehrserfahrung, so wie die privaten Übungsmöglichkeiten stark beeinflusst. Es ist daher nur in Ausnahmefällen realistisch, bereits nach wenigen Fahrstunden eine Führerprüfung zu absolvieren.



Der Lernfahrausweis ist auf jeder Lernfahrt mitzuführen und ohne Aufforderung zu Beginn der Lernfahrt vorzuweisen, ansonsten können keine Lernfahrten absolviert werden. Vermerkte Auflagen müssen eingehalten werden, ansonsten können keine Lernfahrten absolviert werden.


Für ein sicheres Führen des Fahrzeugs sind angemessene Schuhe erforderlich.

Eine Fahrlektion dauert 50min, darin enthalten sind Schlussbesprechung plus Terminplanung.
Aktionen können nicht miteinander kumuliert werden.

Sollte eine abgemachte Lektion wegen Krankheit, Unfall oder infolge Arbeitgeber nicht möglich sein, so muss diese mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden.

Zu spätes Abmelden (24h vor dem Termin /oder ohne Arztzeugnis) wird voll verrechnet.

Hat der Fahrschüler den verspäteten Beginn einer Fahrstunde verschuldet, so geht die versäumte Ausbildungszeit zu seinen Lasten. Verspätet er sich um mehr als 10 Minuten, braucht der Fahrlehrer nicht länger zu warten. Die Fahrschule kann die verpasste Lektion ausserdem verrechnen. 



Rechnungen müssen spätestens 10 Arbeitstage nach erhalt bezahlt werden, dies kann per Einzahlungsschein oder mit Twint erfolgen.

Aufschlag 1 Mahnung CHF 10.- (10Tage nach Zahlungserinnerung )

Aufschlag 2 Mahnung CHF 15.- (10Tage nach 1 Mahnung )
Betreibung 



Nicht aufgebrauchte Stunden eines Abos werden zurückbezahlt.

Versicherung / Administration / Übertretungsanzeigen

Der/die FahrschülerIn ist für eventuelle Schäden an Fahrzeugen, die während dem Fahrunterricht und der amtlichen Führerprüfung entstehen, versichert (inkl. Vollkasko). Der Versicherungsbetrag ist für jede/n FahrschülerIn obligatorisch und muss mit der zweiten Fahrstunde bezahlt werden. Die Versicherung ist 2 Jahre gültig. Eine Rückzahlung ist ausgeschlossen. Die Versicherung beschränkt sich explizit auf die Fahrzeuge der Fahrschule Schlittler . In diesem Betrag sind Administrations-, Beratungs- und Organisationskosten enthalten.
Übertretungsanzeigen sowie absichtlich herbeigeführte Schäden gehen vollumfänglich zu Lasten des Fahrschülers/der Fahrschülerin.


Abschluss der Ausbildung / Anmeldung zur praktischen Führerprüfung: 

 

Der Fahrlehrer darf die Ausbildung erst dann abschliessen, wenn er überzeugt ist, dass der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Die Anmeldung zur praktischen Prüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers und ist für beide Parteien verbindlich. 

Vor dem Anmelden zur praktischen Führerprüfung wird eine Probeprüfung simuliert. Fällt diese aus Sicht des Fahrlehrers negativ aus, wird mit der Anmeldung noch zugewartet. Als mögliches Richtziel kann jedoch durch den Fahrlehrer bereits frühzeitig ein Prüfungstermin gebucht werden. Spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin wird eine weitere Probeprüfung durchgeführt. Fällt diese erneut negativ aus, 

wird der Prüfungstermin durch den Fahrlehrer verschoben. 

Die Fahrschule behält sich das Recht vor, die praktische Führerprüfung, aufgrund mangelnden Ausbildungsstandes und der damit verbundenen Gefährdung der Verkehrssicherheit, abzusagen. Die daraus entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Schülers. 

 

Unterbrechung oder Abbruch der Ausbildung: 

Die Ausbildung kann jederzeit und ohne Begründung von beiden Parteien unterbrochen oder ganz beendet werden.


Programm- und Preisänderungen
Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.


Es gilt Schweizer Recht. 
Gerichtsstand ist Winterthur